1618 erläßt Johann Sigismund die erste Feuerordnung für Berlin, damit schon beim Bau der Häuser Feuergefahren berücksichtigt und im Falle eines Brandes die Alarmierung sowie die Löscharbeiten organisiert werden. 1672 erläßt Friedrich Wilhelm - der große Kurfürst - neue Regelungen zur Feuerbekämpfung.

1727 wird durch Friedrich Wilhelm I. - Soldatenkönig - die Königlich Preußische Feuerordnung erlassen und
1732 das nachfolgend wörtlich zitierte Patent:

 

L.S.

P A T E N T,

Daß diejenige / welche in denen nechsten 

Vier Jahren / Ihre mit Stroh / Rohr oder Schin-

deln bedeckte Häuser abbrechen und von neuem

mit Ziegel - Dach aufbauen / 23. proCento

geniessen sollen

  Wir Friedrich Wilhelm / von Gottes Gnaden König von Preußen / Marggraff zu Brandenburg / des Heil. Röm. Reichs Erz-Cämmerer und Churfürst / Souverainer Prinz von Oranien, Neufchatel und Vallengin, in Geldern / zu Magdeburg / Cleve / Jülich / Berge / Stettin / Pommern / der Cassuben und Wenden / zu Mecklenburg / auch zu Schlesien zu Crossen Herzog / Burggraff zu Nürnberg / Fürst zu Halberstadt / Minden / Camin / Wenden / Schwerin / Ratzeburg und Mörs / Graff zu Hohenzollern / Ruppin / der Marck / Ravensberg / Hohenstein / Tecklenburg / Lingen / Schwerin / Bühren und Lehrdam / Marquis zu der Vehre und Vlißingen / Herr zu Ravenstein / der Lande Rostock / Stargard / Lauenburg / Bütow / Arlay und Breda / u.u.

Thun kundt und fügen hiermit zu wissen / daß nachdem Wir erwogen / wie dem gemeinen Wesen zu Verhütung der Feuers-Gefahr in denen Städten sehr viel daran gelegen sey / daß die in Unseren Clev. Märkischen Städten / auch übrigen in diesen beyden Provinzien verhandenen aceisbahren Ohrten / annoch befindtliche Alte mit Stroh / Rohr oder Schindel gedeckte Feuer . gefährliche Häuser und die daran gebauete Scheuren und Stallungen / wan solche zu Tragung eines Ziegel-Dachs nicht repariret werden können / gänzlich abgerissen und von neuem mit  Ziegeldach Feuer-sicher aufgebauet werden /umb solchergestalt die Städte von der daher zu besorgenden Feuers-Gefahr zu befreyen;  Solchemnach aus Landes.Vätterlicher Sorgfalt entschlossen haben / denenjenigen / welche Alte Häuser abbrechen / und an deren Stelle neue Feuer-sichere Häuser bauen und mit Ziegel  bedecken / gewisse proCent-Gelder aus Unseren Cassen zufliessen zu lassen; Wie verordnen und  befehlen also hiedurch allergnädigst / daß denen Neuanbauenden / welche in denen nechsten Vier Jahren ihre Alte-Feuer-unsichere mit Stroh / Rohr oder Schindeln gedeckte Häuser / so kein Ziegel-Dach tragen / noch durch Reparationen darzu tüchtig gemachet werden können / herunter reissen und von Grund auf mit Ziegel-Dächern Feuer-sicher bauen werden / währenden solchen nechsten Vier Jahren nemblich bis ende Decembris 1736. Acht proCent Holz . Gelder und Fünf-Zehn proCent Bau . Freyheits . Gelder gereichet werden sollen.

Wornach sich also die Clev . Märckische Kriegs . und Domainen - Cammer allerunterthänigst zu achten / und dieses Patens nicht allein in denen Städten an öffentlichen Orten affigiren und sonst gewöhnlicher massen überall wo es nöhtig zu eines jedem Wissenschafft publiciren / sondern auch durch die Steuer - Räthe und Magistrate die Eygenthümer dergleichen Feuer . gefährlicher mit Stroh / Rohr oder Schindeln gedeckten Häusern animiren zu lassen hat / selbige herunter zu reissen und von neuem Feuer . sicher aufzubauen / um solchergestalt der ihnen angebohtenen Gnade in der gesetzten Zeit theilhafftig zu werden; gestalt dann auch der Inhalt dieser Verordnung in die Intelligentz-Zettul gleichfals zu setzen ist. Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben / und mit Unserem Königlichen Insiegel bedrucken lassen; So geschehen und gegeben zu Berlin den 1. Juli 1732.

Fr. Wilhelm

F.W.v. Grumbkow. F.v. Görne. A.O. v. Viereck. F.M. v. Viebahn. F.W.v. Happe

 
Die Bauordnung (BauO) von 1853 beinhaltete zunächst keinerlei Vorgaben zur bebaubaren Grundstücksfläche. Sie beschränkte sich vielmehr auf Verfügungen, die zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung als unbedingt notwendig erachtet wurden. So orientierte sich die vorgeschriebene Mindestgröße des Hofraumes von 17 Fuß [5,34 m]136 Länge und Breite (§ 27) allein an den feuerpolizeilichen Bedürfnissen. Die festgelegten Abmessungen sollten lediglich das Wenden einer Feuerlöschpumpe ermöglichen und das Öffnen eines Sprungtuches zulassen.
(Quelle: Markus Reitzig, M.A.: Berlin-Wedding in der Zeit der Hochindustrialisierung (1885-1914) - Eine gegenwartsbezogene Stadtteilanalyse)
 

Archiv- und Centralblatt für Feuerschutz, Rettungs- und Versicherungswesen

 

Zur Frage der Erhöhung des Feuerschutzes

Leipzig, 6. Januar 1888

     

Das Interesse, welches ein Volk seinen gemeinnützigen Institutionen schenkt, ist in gewissem Sinne ein Gradmesser für seine Gesittung, für seine Kulturentwicklung. Mehr denn je ist unser Auge auf den staunenstwerthen Aufschwung unseres heutigen Feuerschutz- und Rettungswesens gerichtet, dem als wirthschaftlichen, Wohlstand   e r h a l t e n d e n,   Factor ja nicht mindere Bedeutung zufällt, wie den Wohlstand   e r z e u g e n d e n   Bestrebungen unserer Zeit. Unsere Zeit ist Zeuge großartiger Entwicklung des Berufs- wie auch des freiwilligen Feuerwehrsystems, in allen Gauen bilden sich neue Wehren, täglich wächst die Zahl derer, die hoch wie niedrig, sich in den Wehrverband ihres Heimathsortes einzureihen eilen, aber täglich mehr wird auch das Bedürfnis empfunden nach einer zweckdienlicheren Belehrung auf diesem so hochwichtigen Gebiete.

Wie man in alter Zeit mit jeder Städtegründung zugleich besorgt war, durch den Schutz des Einzelnen und seiner Habe den gesammten Staat gegen die Vernichtungsangriffe eines plötzlich hereinbrechenden Feindes zu sichern, so mußte auch immer mehr und mehr mit dem Fortschritte des Wachsthums, Handels und Wandels in unseren Wohnplätzen, welcher Selbstgefühl und Reichthum verlieh, das Verlangen geweckt werden, gegen einen Feind gerüstet zu sein, den nicht Stadtmauer und Thurm, nicht Wehr und Waffen zurückschrecken, gegen das   F E U E R,  diesen unheimlichen Städtevertilger.

Seine vernichtende Kraft hat ungeheuren Einfluß auf den   N a t i o n a l w o h l s t a n d   und ist ein Factor, mit dem überall und zu jeder Zeit sehr ernst gerechnet werden muß.

Die große Aufmerksamkeit, welche alle Behörden dem   F e u e r l ö s c h-  u n d   R e t t u n g s - W e s e n   zuwenden, ist das sprechende Zeugniß für die Nothwendigkeit und Nützlichkeit eines allgemeinen Austausches von Gedanken, welche bei einer freien Mittheilung aller Kenntnisse, Erfahrungen und Hülfsmittel auf diesem Gebiete, zum Gemeingut gemacht zu werden, unbedingt verdienen.

   

von W. Doehring, Regierungsbaumeister und Branddirektor der Stadt Leipzig.

     
    Feuerwehr-Wochenblatt
Zeitung für das gesamte Feuerlösch- und Rettungswesen
28. März 1891, Geschäftsstelle Berlin SO, Adalbertstr. 52
  Welche Mittel und Erfahrungen bietet die Bauwissenschaft, einer Feuerbrunst entgegenzuwirken?
"... Die Preisrichter der so erhabenen Weltausstellung haben über den deutschen Steinbau lt. Abb. 1 geurtheilt laut Angabe des über die Beschickung der Ausstellung uns zugesandten Diploms, dass derselbe wegen seiner gesundheitsförderlichen, zufolge Heizung und Lüftung, wie Unzerstörbarkeit durch Feuer begründeten Eigenschaften ehrenvoller Anerkennung würdig sei..."
Bericht von E.H. Hoffmann, Königlicher Kreisbaumeister
     
    Feuer und Wasser
Technische Zeitschrift und Anzeigeblatt für
Feuerschutz und Wasserversorgung
 
     
   
     
 

Ein Handbuch der Einrichtung und Organisation von Berufs-, freiwilligen und Pflichtfeuerwehren von

Dittmann, einst Branddirektor von Bremen, und Dr. Reddemann, Branddirektor von Posen.

Berlin, Verlag von Julius Springer 1910

Vorwort

"Die organisierte Feuerwehr Deutschlands ist noch nicht alt. Verhältnismäßig lang war ihre Kinderzeit. Jetzt befindet sie sich in der Entwicklungsphase des jungen Mannes, der lernen und sich empor ringen muß, um später auf der Höhe des Lebens so erfolg- und segensreich schaffen und wirken zu können, wie es das Allgemeinwohl erfordert.

Die Eltern der Feuerwehr haben sich manchmal um ihr Kind wenig gekümmert. Ja sie haben es zuweilen mit scheelen Augen angesehen. Der Vater, der Staat, hatte ganz andere Sachen zu tun. Er hatte keine Zeit, sich auch noch um um dieses seiner vielen Kinder zu bekümmern. Er überließ seine Erziehung und Pflege ganz der Mutter. Der armen Mutter, der Gemeinde, hat der Vater zu ihren Aufgaben, zu ihrer Fürsorge für die zahlreichen Kinder noch einen ganz Pack derjenigen Arbeiten aufgehalst, deren Ausführung eigentlich ihm obliegt. Die Mutter hatte darum seit jeher nicht viel Zeit und Lust, noch auf diesen Sprößling allzu große Sorge zu verwenden. Und ihre Liebe zu der Feuerwehr wurde durch den Umstand wahrhaftig nicht vermehrt, daß dieses Kind nichts einbrachte, ja sogar immer noch Geldzuschuß verlangte. Und daß es desto mehr erforderte, je größter und älter es wurde. Darum sah es die Mutter bisher manchmal mit nicht sonderlich freundlichen Blicken an. Die Tasche ist eben das empfindlichste Organ nicht bloß des Menschen sondern auch der Gemeinde und des Staates.

Nach alledem kann es eigentlich nicht wundernehmen, daß die Feuerwehr sich zuweilen vom Staat wie von der Gemeinde als Stiefkind behandelt fühlte.

So war es bisher. Jetzt wird es aber anders. Vater wie Mutter erinnern sich ihrer Elternpflichten. Sie beginnen, auch diesem ihrer Kinder mehr Fürsorge zu widmen. Der Staat erläßt neue Gesetze, durch welche für das ganze Land einzelne Zweige des Feuerlöschwesens einheitlich geregelt werden. Er erkennt die bisher vielfach nicht so recht gewürdigte Tätigkeit der Feuerwehrmänner in ihrem vollen Wert an und belohnt sie durch ein eigenes geschaffenes Ehrenzeichen. Er arbeitet eifriger als früher an der Weiterentwicklung des Feuerlöschwesens mit und veranlaßt auch seine Organe dadurch zu lebhafterem Mitschaffen.

Und dadurch wird auch die Mutter, die Gemeinde, mitgerissen. Nach der Anweisung des Staates muß sie jetzt dem Feuerlöschwesen mehr Aufmerksamkeit widmen, und sie tut das in vielen Fällen auch nicht mehr so ungern wie früher. Denn sie sieht mehr und mehr ein, daß das Kind zwar immer Geld von der armen Mutter haben will, daß es dafür aber auch etwas für das Allgemeinwohl leistet, und daß das Geld, welches die Gemeinde an das Feuerlöschwesen wendet, dem Nationalvermögen wieder hundertfach zugute kommt.

Und das Kind? Es merkt wohl, daß jetzt bessere Zeiten für es ausgebrochen sind. Es will sich dankbar erweisen und fleißig weiter lernen und weiter schaffen, um überall und ganz seinen Aufgaben gerecht werden zu können. Bereits an vielen Stellen zeigt sich im deutschen Feuerlöschwesen dieses Vorwärtsdrängen. So manche Feuerwehren suchen, wie sie ihre Organisation und ihre Leistungen verbessern können. Die seit langem bestehenden Feuerwehrverbände schaffen und arbeiten mit erneutem, stärkeren Eifer an der Hebung und Förderung der inneren und äußeren Gestaltung des Feuerlöschwesens. Neue Verbände entstehen, welche kräftiges Schaffen und Wirken für die Feuerwehrsache zu ihrer Aufgabe machen. In dieser Zeit, wo ein frischer Zug, ein Stürmen und Drängen in der deutschen Feuerwehr sich zu regen beginnt, will dieses Buch allen denen, welche der Einrichtung und Organisation von Berufs-, freiwilligen und Pflichtfeuerwehren ihre Aufmerksamkeit zuwenden, als bescheidener Ratgeber dienen.

Nicht bloß den Ober- und Unterführern der verschiedenen Feuerwehren, sondern auch den Mitgliedern und Leitern der Gemeindeverwaltungen in Stadt und Land, sowie nicht zuletzt den Landräten und den sonstigen Beamten der Staatsaufsichtsbehörden. Denn auch sie können jetzt dieser

"kommunalen Anstalt zu staatlichen Zwecken", wie sie die FEUERWEHR ist, nicht mehr teilnahmslos gegenüberstehen ... "

Posen, im Februar 1910

Dr. Reddemann 

     
    Feuerschutz
Zeitschrift des Reichsvereins Deutscher Feuerwehr Ingenieure
Nr. 1, Januar 1921


Schriftleiter:

Brandinspektor Dipl.-Ing. TAMM

W 57, An der Apostelkirche 9

   

"... Möge die Zeitschrift ein Bindeglied werden, nicht nur für die Mitglieder des RDF, sondern für alle Männer, die sich, sei es berufsmäßig, sei es freiwillig in den Dienst unserer Sache gestellt haben. Das kann sie aber nur, wenn alle mitarbeiten und wenn jeder nach seinen Kräften für die Verbreitung der Zeitschrift eintritt.

Ihr Name lässt schon erkennen, dass Fragen aus allen Gebieten des Feuerschutzes, wie Feuerlöschwesen, Feuerwehrtechnik, Feuerverhütung, Organisations- und Rechtsangelegenheiten, erörtert werden sollen. Aber nicht nur auf dieses Sondergebiet soll die Erörterung beschränkt bleiben, sondern es sollen Fragen aus verwandten Gebieten in den Kreis der Betrachtung gezogen werden ... Glückauf dem Feuerschutz"

Der Vorsitzende des Reichsvereins Deutscher Feuerwehringenieure

Reichel, Branddirektor.

     
    Feuerschutz-Woche
 

 vom 27. April - 4. Mai 1930

Leiter des Organisationsbüros: Dipl.-Ing. Noak, Baurat bei der Feuerwehr

Feuerschaden-Verhütung ist besser als Feuerschaden-Vergütung!

Arbeits- und Interessengemeinschaft Deutscher Feuerwehrorgane

Eder

         

Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Eder

 

Reichsverein Deutscher Feuerwehringenieure e.V.

Floeter

 

Preußischer Feuerwehrbeirat

Gempp

       

Auskunfts- und Zentralstelle für Leiter und Dezernenten des Feuerschutz- und Sicherungsdienstes industrieller Unternehmungen

Lude

   

Arbeitsgemeinschaft

der oberen Feuerwehraufsichtsbeamten Deutschlands

Schmiedel

 
Einbruchschutz ist in gewissem Sinne ebenfalls Feuerschutz, sofern es sich um böswillige Brandstiftung handelt ... hier
(Quelle: Die Brandstiftung ihre Ursachen, Feststellung und Verhütung von Ingenieur S. Nelken, Verband öffentl. Feuerversicherungsanstalten in Deutschland, Berlin SW11, 1925)
 
Gemäß dem Preußischen Feuerlöschgesetz vom 15.12.1933 wurden die Feuerwehren zu einer technischen Polizeitruppe und die Forderung aufgestellt, dass jeder Provinzialverband eine Schule zu errichten und in Betrieb zu nehmen hat. Das Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen vom 23.11.1938 brachte nicht nur die im vorbeugenden Brandschutz wichtige Einrichtung der hauptamtlichen Brandschau, wofür später die an der Schule ausgebildeten "Brandschauingenieure" eingesetzt wurden, es brachte auch die Bestimmung, daß die Feuerwehr zur Abwehr "sonstiger Gefahren" wie Luftschutz eingesetzt wird.
(Quelle: "Freiwillige Feuerwehr in Ostpreußen Westpreußen - Memel - Danzig" zum 100. Jahrestag der Gründung des Ostpreußischen Provinzialfeuerwehrverbandes Okt. 1975)
 

INTERSCHUTZ in Leipzig 7.-12. Juni 2010